Teilnahmebedingungen für Fahrtrainings
Die Teilnehmer unserer Trainings müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sein, mit dem am jeweiligen Training teilgenommen wird. Der entsprechende Führerschein ist auf Verlangen vorzuweisen. An den angebotenen Trainingsarten kann erst ab dem 18. Lebensjahr teilgenommen werden.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die volle Fahrtüchtigkeit. Jede Beeinträchtigung, insbesondere durch Alkohol, Drogen oder Medikamente, führt zum Ausschluss des jeweiligen Trainings. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.
Anwesende Begleitpersonen betreten das Trainingsgelände auf eigenes Risiko. Eine Teilnahme an den Übungen durch die Begleitperson ist nicht zugelassen.
Bei Trainings, die mit dem eigenen Fahrzeug absolviert werden, muss das Fahrzeug des Teilnehmers ordnungsgemäß zugelassen und versichert sein, sowie sich in einem verkehrssicheren und vorschriftsmäßigen Zustand befinden.
Die Haftung des Veranstalters für von ihm oder seinem Beauftragten verschuldete Schäden beschränkt sich auf 3.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden und 500.000,00 € für Vermögensschäden.
Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich entweder um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Im Übrigen wird auf die Urteile des OLG Karlsruhe vom 07.05.2004 und 21.10.2008 verwiesen, wonach die Fahrzeugversicherung des jeweiligen Kraftfahrzeugs für Schäden während eines Fahrsicherheitstrainings aufkommt.
Schadensfälle während der Veranstaltung sind unmittelbar dem Trainer zu melden!
Spätschäden (d.h. Schäden, die erst nach dem Verlassen des Trainingsgeländes geltend gemacht werden) sind von der Versicherung ausgeschlossen!
Die Teilnehmer verzichten – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.
Teilnehmerdaten von Privatpersonen werden zur internen Weiterverarbeitung gespeichert.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Weisungen des Trainers Folge zu leisten. Bei groben Verstößen kann dieser den Teilnehmer vom Training ausschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.
Bei Stornierung der Trainingsteilnahme 8 bis 4 Wochen vor Trainingsbeginn fallen 50 % der Trainingsgebühren an; bei Stornierung 4 bis 0 Wochen vor Trainingsbeginn fallen 100 % der Gebühren an.
Veranstalter und/oder Trainer können ein Training absagen, verlegen oder abbrechen, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Bei Absage oder Verlegung kann der Teilnehmer eine von ihm bereits entrichtete Teilnehmergebühr zurückverlangen. Angefallene Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Wichtige Hinweise
Die Teilnahme an den jeweiligen Trainings erfolgt (mit Ausnahme des Spezialtrainings) mit dem eigenen Fahrzeug (max. 2 Teilnehmer pro Fahrzeug, da ansonsten kein sinnvoller Kursablauf gewährleistet werden kann).
Lose Gegenstände (z.B. Werkzeugkästen, Getränkekästen etc.) sind vor Trainingsbeginn aus dem Fahrzeug zu entfernen, da diese während der Teilnahme am Fahrtraining Schäden am Fahrzeug hervorrufen können.
Die Teilnehmergebühr entrichten Sie bitte spätestens 8 Tage nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto.
Geschenkgutscheine bitte unbedingt der Anmeldung beifügen.
Für Personenschutzfahrtrainings gelten besondere Teilnahmebedingungen. Diese werden auf Wunsch auf dem Postweg übersandt.




